Umsetzung der BRK durch die Bundesregierung und nationale Akteure

1. Hintergrund

Auf nationaler Ebene arbeiten jeweils drei Einrichtungen an der Umsetzung der UN-Konvention in den Vertragsstaaten. In Deutschland sind dies als

  • staatliche Anlaufstelle („focal point“): Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • staatliche Koordinierungsstelle: die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
  • unabhängige Monitoringstelle: das Deutsche Institut für Menschenrechte, Berlin

Die Schnittstelle der 3 Einrichtungen bildet der Inklusionsbeirat.

Alle Staaten in denen die Konvention gilt, in Deutschland ist sie seit 2009 in Kraft, müssen regelmäßig Berichte über den Stand der Umsetzung erstellen. Der erste Bericht ist jeweils 2 Jahre nach dem Inkrafttreten fällig. Deutschland hat seinen ersten Staatenbericht 2011 abgegeben. Geprüft werden die Staatenberichte vom „UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung“ in Genf. Fester Bestandteil der Berichtsprüfungsverfahren in Genf ist neben dem Staatenbericht der Vertragstaaten der Parallelbericht der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Umsetzung der UN-BRK in den jeweiligen Vertragsstaaten aus ihrer Sicht. Der Parallelbericht wird vielfach auch Schattenbericht genannt. Der erste Parallelbericht aus Deutschland wurde im März 2013 veröffentlicht. Die Zivilgesellschaft artikulierte sich in Deutschland über die BRK-Allianz, die Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen zur UN-BRK, die 2012 gegründet wurde. Sie begleitet die Staatenberichtsprüfung für Deutschland und verfasst den Parallelbericht. In der Allianz haben sich 78 Organisationen zusammengeschlossen.

Die Prüfung des ersten Staatenberichts fand vom 26.3 - 27.05.2015 durch den UN-Ausschuss statt. Der Ausschus gab als Ergebnis seiner Prüfungen "Abschließende Bemerkungen über den Staatenbericht Deutschlands" bekannt, die seitdem von der Bundesregierung geprüft und teilweise bei der Fortschreibung (s. Ziff 2.3) des ersten nationalen Aktionsplanes bereits berücksichtigt werden.

2. Aktionspläne der Bundesregierung

2.1 „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Juni 2011)

Der von der Bundesregierung 2011 vorgelegte Nationale Aktionsplan PDF will den Anforderungen der BRK gerecht werden. Er fasst neben einer Bestandsaufnahme die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der BRK in einer Gesamtstrategie zusammen.

2.2 Die Evaluation des "Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"

Der Aktionsplan wurde 2014 evaluiert. Die Evaluation dient als Basis der 2015 begonnen Fortschreibung des Aktionsplanes.

2.3 "Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvetion (Stand Juni 2016)

Der (neue) Nationale Aktionsplan 2.0 wurde am 28.06.2016 vom Bundeskabinett verabschiedt. Die veröffentlichte Kabinettsvorlage wird hier vorgestellt. PDF

3. Ausgewählte Aktionspläne von bundesweit tätigen Akteuren

3.1 Unternehmen

  • Boehringer-Igelheim: Aktionsplan 2012-2020 Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten PDF
  • Fraport AG: Aktionsplan "Unser Weg zur gelebten Inklusion" PDF

3.2 Gesetzliche Versicherungen

  • DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Spitzenverband: Aktionsplan 2.0 der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-BRK 2015 - 2017 PDF

4. Hinweise zur Erstellung von Aktionsplänen

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (2013). Zusammenarbeiten. Inklusion in Unternehmen und Institutionen. Ein Leitfaden für die Praxis. PDF
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